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Haushaltshilfe

Wenn durch Krankheit, Behinderung oder Altersbeschwerden der Haushalt nicht alleine bewältigt werden kann, können wir mit unseren Leistungen der Haushaltshilfe unterstützen.

Wer übernimmt den Haushalt für mich oder meine Angehörigen?

Selbst einfache Aufgaben im Haushalt, können für Senioren und Pflegebedürftige zur Herausforderung werden. Wir übernehmen für Sie die Hauswirtschaft!

Lächelnde ältere Frau
Einkaufen   Kochen/Abwasch   Wäsche waschen/falten/bügeln   Aufräumen/Putzen/Gardinenpflege/ Betten beziehen

Diese Leistungen sind natürlich nur Beispiele. Teilen Sie uns Ihre Bedürfnisse und Wünsche mit und wir finden die passende Lösung für Sie!

Wer übernimmt die Kosten für die Haushaltspflege?
Pflegekasse
Unfall-
versicherung
Krankenkasse
Wenn Sie einen Pflegegrad haben!
Wenn Sie eine Verordnung vom Hausarzt haben!
Wenn Sie eine PRIVATE Unfallversicherung haben!

Die Hilfe im Haushalt wird bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad teilweise von der Pflegekasse übernommen, z.B. als Teil der häusliche Pflege oder als Betreuungs. und Entlastungsleistungen.

Wenn Ihnen Ihr Arzt „häusliche Krankenpflege“ verordnet hat, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder im Rahmen der Familienpflege können die Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, sind im Versicherungsumfang unter Umständen auch hauswirtschaftliche Leistungen enthalten.

Privat
Sie selbst! Wenn Sie bisher keinen Pflegegrad haben!

Älteren Menschen fällt es zunehmend schwer den Haushalt selbständig zu führen. Aus Erfahrung wissen wir, dass häufig schon vor einer Pflegebedürftigkeit Unterstützung nötig ist. Auch dann können Sie unseren Service der Haushaltshilfe privat bei UckerCare beauftragen.

Und wenn der Hilfebedarf noch mehr wird?

Auch dann sind wir jederzeit flexibel und bieten Ihnen viele Möglichkeiten der Alltagsunterstützung. Wir begleiten im Rahmen der Seniorenbetreuung im Alltag oder kümmern uns um die Pflege.

Unser wertvoller TIPP: Auch die Person, die einen Angehörigen pflegt, kann Leistungen zur Reinigung ihres eigenen Haushalts bei der Pflegekasse beantragen, um somit mehr Zeit für die Pflege zu gewinnen!

Gut zu wissen!

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind steuerlich absetzbar.

Gemäß § 35a EStG (Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen) reduzieren sich die effektiven Kosten um 20%,

bis zu 4.000 € / Jahr.

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